Im Internet wird vermeintlich kein Recht häufiger verletzt als das Urheberrecht. Der Schutzbereich des Urheberrechts ist groß. Vom Urheberrecht geschützt sind z.B. Fotos, Texte und Videos.

Überblick

Beim Surfen im Internet sind Sie auf Bilder, Musik, Videos oder andere Inhalte gestoßen, die Sie selbst erstellt haben? Stellen Sie sich vor, eine hochpreisige Werbekampagne nutzt Material von Ihnen und streicht damit satte Gewinne ein, ohne Sie dafür zu entschädigen! Eine überregionale Zeitung nutzt Ihren letzten Blogeintrag zu einem topaktuellen Thema und gibt an, ein interner Autor hätte ihn als Zeitungsartikel verfasst. Ein Onlineshop, eine Reiseagentur oder ein Hotel nutzt Ihr Foto, um für seine Produkte und Reisen zu werben… Da die illegale Kopie technisch kaum zu verhindern ist, nimmt die Anzahl an widerrechtlich genutzten Werken im Gleichschritt mit dem Ausbau des Internets und der technischen Möglichkeiten zu.

Ihre Rechte – Urheberrecht

In den beschriebenen Fällen handelt es sich nicht um ein kleines Ärgernis sondern um einen Verstoß gegen geltendes Recht (Urheberrechtsgesetz – UrhG). Das Urheberrecht ist das vermeintlich am meisten verletzte Recht im Internet. Es liegt nach deutschem Recht grundsätzlich immer dann eine Verletzung des Urheberrechts vor, wenn ein Werk ohne die Einwilligung des Urhebers verwendet wird. Unter bestimmten Bedingungen verletzt der Download eines fremden Werkes das Vervielfältigungsrecht des Urhebers oder der Upload das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Der Urheber hat ein Recht darauf, dass unberechtigte Nutzer die entsprechenden Inhalte endgültig und dauerhaft entfernen. Ferner besteht ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterunterlassungserklärung. Dabei erklärt der Verletzer, es zukünftig zu unterlassen das Werk zu verwenden bzw. öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus besteht – für sie der vermeintlich interessanteste Punkt – ein Schadensersatzanspruch. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst regelmäßig auch die Kosten unserer Beauftragung.
Nehmen Sie es also nicht achselzuckend hin, wenn die Ergebnisse Ihrer Arbeit online ohne Ihre Zustimmung verbreitet werden! Fechner Legal hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Übrigens muss die Urheberrechtsverletzung dafür nicht zwangsläufig in Deutschland begangen worden sein. Auch bei Urheberrechtsverletzungen, die ihren Ursprung im Ausland haben, insbesondere im EU-Ausland, gibt es oftmals sehr gute Chancen diese in Deutschland zu verfolgen und Ihre Ansprüche geltend zu  machen. Dies gilt auch umkehrt. Sie müssen als Opfer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Deutschland wohnen, um unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.  Wir haben bereits jetzt Mandanten von nahezu überall auf der Welt, deren Rechte wir über die Grenzen Deutschlands hinaus durchsetzen.

Was ist zu tun?

Der erste Schritt zur Durchsetzung ist in den meisten Fällen eine Abmahnung, die schriftlich – am besten von einem Experten, also einem Rechtsanwalt – angefertigt wird. Dieses Schreiben fordert den Nutzer auf, den Rechtsverstoß zu beseitigen und ihn in Zukunft zu unterlassen. In einer Abmahnung wird zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert. Darin erklärt der Nutzer Ihrer Inhalte, dass er Sie zukünftig nicht mehr nutzt. Außerdem erklärt er sich bereit, im Falle jeder Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der Abmahnung wird im Normallfall auch direkt der Ihnen zustehende Schadensersatz geltend gemacht.
Ein paar wenige Worte im allgemeinen zur Abmahnung. Abmahnungen haben in aller Regel einen sehr negativen Ruf. Oftmals fallen Wort wie „Abmahnwahn“ etc. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Mit dem Rechtsinstitut der Abmahnung hat der Gesetzgeber eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, auf einen Zustand, der dem Recht zuwiderläuft hinzuweisen, diesen beseitigen zu lassen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Allen beteiligten Parteien – sowohl dem Urheberrechtsinhaber als auch dem Verletzer – wird somit eine kostengünstige, effektive und schnelle Möglichkeit eingeräumt, den rechtswidrigen Zustand effektiv und zügig aus der Welt zu schaffen.

Recht bekommen!

Lassen Sie sich von den Datendieben nicht die Stimmung verderben und geben Sie Ihren Ärger über Urheberrechtsmissbrauch in erfahrene Hände. Melden Sie sich noch heute bei Fechner Legal und lassen Sie sich beraten! Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur Recht haben sondern es auch bekommen.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten?

Aufgrund unserer zahlreichen Erfahrungen im geltend machen von Ansprüchen können wir sie natürlich auch kompetent vertreten, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben. Es gibt oftmals gute Möglichkeiten sich zu verteidigen. Auch hier gilt: zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Dienstleistungen

  • Markenlebenszyklus
  • Beratung von Unternehmen im Entwicklungsprozess von Handelsnamen oder Produktmarken
  • Markenanmeldeverfahren für nationale, EU- und internationale Marken
  • Nationales und internationales Portfoliomanagement, einschließlich Freigabe, Strafverfolgung, Wartung und Gesamtstrategie
  • etc.